Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber regeln die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Beförderung von Personen und gefährlichen Gütern ist vom Transport ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Transportgut zum Schutz gegen Beschädigung sicher zu verpacken. Der Auftragnehmer ist nicht zur Über­prüfung geschlossener Behältnisse und Verpackungen verpflichtet.
  3. Der Auftragnehmer haftet bei Kurierfahrten für Schäden am Transportgut im Rahmen der gesetzlichen Transportversicherung § 431 HGB.
    Für Verlust oder Beschädigung der übernommenen Sendung haftet der Auftragnehmer mit 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes kg des Rohgewichts der Sendung nach§ 431 HGB oder bis maximal € 500,-, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  4. Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetz­lichen Mehrwertsteuer.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich durch den Auftragnehmer. Die Rechnungen sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei vereinbartem Lastschrift­verfahren zieht der Auftragnehmer 2% Skonto vom Rechnungsbetrag ab.
  6. Nach Ablauf von vier Wochen nach Rechnungsstellung ist die Forderung des Auftragnehmers mit 8% zu verzinsen. Außerdem erfolgt eine erste Mahnung, deren Kosten der Auftraggeber mit € 3,- zu tragen hat.
  7. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
  8. Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller mit dem Auftragnehmer geschlossenen Transportverträge. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.